AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkliefer- und Kaufverträge der Stone Lounge e.U. einschließlich über den Vertrieb via Onlineshop der Stone Lounge e.U. Durch die Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.
Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag gehen beiderseits auf Erben und sonstige Rechtsnachfolger über.
§ 2 Auftragserteilung
Der Auftrag gilt erst mit einer dem Auftraggeber zugehenden Auftragsbestätigung oder Auslie-ferung der bestellten Ware als angenommen. Von der Bestellung abweichende Auftragsbestätigungen gelten vom Auftraggeber als anerkannt, sofern nicht binnen 14 Tagen ab Zustellung dagegen schriftlich Einspruch erhoben wird.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Lieferung
Liefertermine sind grundsätzlich eine unverbindliche Prognose, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden.
Die Lieferfrist beginnt entweder mit dem Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegen den technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen oder mit jenem Datum, ab welchem der Auftragnehmer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherstellung erhält.
Die Einhaltung der Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe und Verbote, Nichtbelieferung durch Zulieferanten, Transportprobleme und vergleichbare Angelegenheiten, die außerhalb der Einflusssphäre des Auftragnehmers liegen.
Werden die Lieferfristen dennoch überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich bekanntgegebenen 14-tägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
Ein allfälliger Schadenersatz wegen eines Lieferverzugs kann nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Verschulden geltend gemacht werden.
§ 4 Zahlungskonditionen
Die vereinbarten Preise gelten für den Kaufgegenstand an sich. Nicht im Preis enthalten sind Verpackungs-, Transport- und Montagekosten und soll an dieser Stelle ausdrücklich hervorgehoben werden, dass diese Nebenleistungen gesondert verrechnet werden.
Rabatte werden aufgrund individueller Vereinbarungen in Rahmen von Skonti gewährt und fallen diese bei Zahlungsverzug weg. Im Falle des Zahlungsverzugs werden 5 % Verzugszinsen p.a. verrechnet und hat der Auftraggeber sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vermindert erscheinen lässt, ist der Auftraggeber berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet werden.
Bei einer Auftragssumme ab Euro 2.000,00 ist der Auftragnehmer berechtigt eine Anzahlung für das notwendige Material zu fordern, sollte die Auftragssumme Euro 4.000,00 übersteigen, ist der Auftraggeber berechtigt eine Anzahlung bis zu 50 % zu fordern.
Anzahlungen sind bei Kauf im Geschäftslokal sofort, bei Onlinebestellung, Bestellung per Email oder via eines anderen – nicht vor Ort stattfindenden – Bestellvorgangs nach Ende der vierzehntägigen Rücktrittsfrist (siehe § 7) oder ausdrücklichem Verzicht auf die 14-tägige Frist fällig.
Sofern keine ausdrückliche andere Vereinbarung getroffen wird, ist die Zahlung mit Rechnungszustellung fällig.
Als Zahlungsmethoden hinsichtlich der Waren, die im Geschäftslokal erworben werden, werden Banknoten und Giralgeld akzeptiert. Im Rahmen des Vertriebs über den Onlineshop werden ausschließlich PayPal, Mastercard, Visa Card, Klarna, sofort, sowie Google Pay, Amazon Pay und Kauf auf Rechnung als Zahlungsarten angeboten.
Ausdrücklich hervorgehoben wird, dass der Auftragnehmer nicht zur Annahme von Wechsel oder Schecks verpflichtet ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Auftrag-nehmers aus der Lieferung – einschließlich aller Zinsen und Kosten – im Eigentum des Auftragnehmers.
Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen die gelieferten Waren weder weiterveräußert, verarbeitet, vermengt, verpfändet oder als Sicherung übereignet werden. Im Falle der Inanspruchnahme des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, auf das vorbehaltene Eigentumsrecht des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
Der Auftragnehmer ist zur jederzeitigen Einziehung seines vorbehaltenen Eigentums durch Abholung und Demontage der gelieferten Ware berechtigt, die damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber.
Bei Insolvenz, Fahrnis- und Räumungsexekution des Auftraggebers steht dem Auftragnehmer an dessen vorbehaltenem Eigentum ein Aussonderungsrecht zu.
§ 6 Lieferadresse
Verständigungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber, sowie Schriftstücke und Waren werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich an die vom Auftragnehmer bekanntgegebene Lieferadresse übermittelt.
Die Lieferung an die bekanntgegebene Adresse ist daher stets wirksam und ist nicht geeignet, Verzug des Auftragnehmers auszulösen. Zudem geht spätestens ab diesem Moment die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache an den Auftraggeber über.
Sämtliche Adressneuerungen sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich bekannt zu geben.
§ 7 Rücktrittsrecht und Widerrufserklärung
Der Auftraggeber wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss eines Kauf- oder Werkliefervertrages außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß Fernabsatzgesetz ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag binnen 14 Ta-gen besteht.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung ist an keine Form gebunden, ist jedoch empfangsbedürftig und wird daher eine schriftliche Mitteilung empfohlen. Wenn der Auftragnehmer vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. Diese Aufforderung samt Bestätigung der Kenntnis, dass damit auf das Rücktrittsrecht verzichtet wird, bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
§ 8 Reklamation
Festgehalten wird, dass der Auftragnehmer bemüht ist, stets genau nach Muster zu liefern.
Kleine Abweichungen sind allerdings bei Naturprodukten unvermeidlich und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Ersatzansprüchen. Die im Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Tupfungen, losen Adern und teilweise offenen Stellen, sind naturbedingt und können keineswegs als Wertminderung eines Natursteins bezeichnet werden. Diesbezügliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
Auf Maß bestellte Waren werden nicht reklamationsfähig.
Bereits verarbeitete Ware ist nicht reklamationsfähig.
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware nach Empfang binnen 14 Tagen auf Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
Bei beschädigten Waren durch Einflüsse wie z.B. Transport oder brüchige Klebestellen ist die Ware unverzüglich, jedenfalls binnen 14 Tagen, mit einem schriftlichen Hinweis auf die Reklamation mit Namen und Adresse an die Stone Lounge e.U. zurückzusenden. Dies trifft vor allem bei Online-Bestellungen zu.
Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verschuldet worden sind.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB sowie des KSchG und des Fernabsatzgesetz gelten als vereinbart.
Sollte der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche geltend machen, obliegt dem Auftragnehmer eine mangelhafte gegen eine mangelfreie Sache auszutauschen, die mangelhafte Sache zu verbessern oder Fehlendes nachzutragen.
§ 10 Stornierung
Eine gänzliche oder teilweise Stornierung des abgeschlossenen Vertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt vom Auftraggeber jenen Anteil der Auftragssumme als Stornogebühr zu fordern, der dem bisher tatsächlich getätigten Aufwand entspricht.
§ 11 Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Bedingungen können ausschließlich schriftlich und durch Zeichnung im beiderseitigen Einvernehmen beziehungsweise durch Zeichnung derjenigen Partei zu deren Nachteil sich die abweichende Bestimmung auswirkt, geschlossen werden.
§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches formelles und materielles Recht anzuwenden und wird hinsichtlich sämtlicher sich aus diesem Vertrag ergebender Streitigkeiten das Bezirksgericht Schwechat beziehungsweise das Landesgericht Korneuburg bestimmt.
§ 13 Salvatorischen Klausel
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vergleichs berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vergleichsbestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarun- gen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.